AGB & Nutzungsbedingungen
Die folgenden Regelungen definieren die Bedingungen für die Nutzung unserer Dienste, die Zusammenarbeit bei Beratungsprojekten und die rechtlichen Rahmenbedingungen zwischen der Paxahraxam GmbH und ihren Vertragspartnern. Sie sind so formuliert, dass wirtschaftliche Praxis und rechtliche Sicherheit miteinander harmonieren. Bei individuellen Projekten gelten zusätzlich die jeweils vereinbarten Vertragsdokumente und Leistungsbeschreibungen.
1. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
Paxahraxam erbringt Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich strategischer Verhandlungsführung, einschließlich Vorbereitungsanalysen, BATNA-Bewertungen, Verhandlungsdesign, Begleitung von Verhandlungsrunden sowie Trainings und Implementierungsbegleitung. Der konkrete Leistungsumfang wird in einem Angebot oder einer Leistungsbeschreibung festgelegt. Leistungen können in modularer Form erbracht werden; der Auftraggeber wählt die Module und den Umfang. Projektstart erfolgt nach schriftlicher Annahme des Angebots oder Bestellung durch den Auftraggeber und nach Vereinbarung eines Zeitplans. Als Grundlage dienen jeweils die im Angebot benannten Meilensteine, Deliverables und KPIs. Änderungswünsche während der Projektlaufzeit sind möglich; sie führen gegebenenfalls zu Anpassungen des Zeitplans und des Vergütungsrahmens. Vertragliche Mitwirkungspflichten des Auftraggebers, insbesondere die Bereitstellung relevanter Unterlagen und die Benennung von Ansprechpartnern, sind Voraussetzung für eine termingerechte Erbringung der Leistung.
2. Angebote, Vergütung und Zahlungsbedingungen
Alle Angebote sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Die Vergütung richtet sich nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung oder nach dem im Angebot genannten Honorar. Bei projektbezogenen Pauschalhonoraren gelten die vereinbarten Meilensteine als Zahlungsfälligkeiten, ansonsten werden Leistungen auf Stundenbasis abgerechnet. Spesen und externe Kosten (z. B. Reisekosten, Fremdleistungen) werden gesondert berechnet. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar, sofern nicht anders vereinbart. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Paxahraxam behält sich vor, bei wiederholtem Zahlungsverzug Leistungserbringung auszusetzen, bis offene Forderungen beglichen sind. Soweit eine Anzahlung vereinbart wurde, ist diese vor Projektbeginn fällig. Preisänderungen sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zulässig, außer es liegt eine Änderung des Leistungsumfangs vor, die eine Anpassung rechtfertigt.
3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers und Fristen
Der Auftraggeber stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Verzögerungen, die durch unvollständige oder verspätete Mitwirkung entstehen, werden nicht der Paxahraxam zugerechnet und führen gegebenenfalls zu einer Verlängerung der Projektlaufzeit sowie zu Mehrkosten. Wenn Termine für Workshops, Verhandlungsrunden oder Trainings vereinbart sind, muss der Auftraggeber die Teilnahme relevanter Personen sicherstellen. Reklamationen zu erbrachten Teilleistungen sind innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Bei Prüfungs- und Reviewleistungen gilt: Erkenntnisse werden dokumentiert und abgestimmte Empfehlungen werden in Berichten festgehalten. Die Verantwortung für operative Entscheidungen und deren Umsetzung bleibt beim Auftraggeber, Paxahraxam unterstützt beratend und moderierend.
4. Haftung, Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
Paxahraxam erbringt Leistungen mit der Sorgfalt eines ordentlichen und sorgfältigen Beraters. Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet Paxahraxam unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Paxahraxam nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass Mängel unverzüglich nach deren Feststellung schriftlich angezeigt werden. Bei berechtigten Mängelrügen leistet Paxahraxam nach Wahl Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, gesetzliche zwingende Bestimmungen stehen dem entgegen. Die Vertragsparteien können eine höhere Haftungsdeckung durch separate Vereinbarung regeln, z. B. über Versicherungsmodalitäten oder Haftungsobergrenzen.
5. Vertraulichkeit, Urheberrecht und Nutzungsrechte
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, finanzielle Details sowie interne Analysen. Weitergabe an Dritte ist nur mit Einwilligung der jeweils anderen Partei oder aufgrund zwingender gesetzlicher Vorgaben zulässig. Alle von Paxahraxam erstellten Analysen, Konzepte, Präsentationen und Tools bleiben geistiges Eigentum von Paxahraxam, sofern nicht anders vereinbart. Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke. Jede darüberhinausgehende Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Bei gemeinsamer Erstellung von Arbeitsergebnissen kann die Rechteverteilung individuell geregelt werden. Dokumente und Unterlagen dürfen nach Vertragsende zu internen Zwecken weiterverwendet werden, vorbehaltlich der Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber Dritten.
6. Laufzeit, Kündigung und Vertragsbeendigung
Laufzeit und Kündigungsmodalitäten richten sich nach der Vereinbarung im jeweiligen Vertrag oder Angebot. Ist keine Befristung festgelegt, kann ein Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Aus wichtigem Grund ist eine fristlose Kündigung möglich. Bei Vertragsbeendigung sind offenstehende Leistungen und Aufwände anteilig zu vergüten. Vorzeitige Beendigungen durch den Auftraggeber führen, sofern nichts anderes vereinbart ist, zur Abrechnung bereits erbrachter Leistungen und angefallener Auslagen. Rechte an Arbeitsergebnissen, die bis zum Zeitpunkt der Beendigung entstanden sind, bleiben vorbehaltlich der Nutzungsrechte bestehen. Bei Beendigung werden vertrauliche Unterlagen auf Wunsch zurückgegeben oder vernichtet, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
7. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende Regelung als vereinbart. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, Frankfurt am Main; gleichem Gerichtsstand steht die Wahl nach geltendem Recht durch die Parteien nicht entgegen. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese AGB treten mit Veröffentlichung auf unserer Website in Kraft und gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders vereinbart.